Sichtbare Markierung
Rot färbend mit Lebensmittelfarbe – auf Haut und Kleidung tagelang sichtbar. Erleichtert Identifikation durch Zeugen und Polizei.
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Markiert Angreifer sichtbar, verschafft dir Sekunden Vorsprung und bleibt tagelang erkennbar — ohne Pfeffer, ohne Brennen.
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Selbstschutz ohne Eskalation: sichtbar markieren, Abstand gewinnen, Hilfe holen.
Rot färbend mit Lebensmittelfarbe – auf Haut und Kleidung tagelang sichtbar. Erleichtert Identifikation durch Zeugen und Polizei.
Der ballistische Strahl ermöglicht ein zielgenaues Sprühen. Das Gel haftet stark auf Haut und Kleidung – und kann im Gesicht kurzfristig irritieren, sodass du wertvolle Sekunden gewinnst.
Reizstofffrei. Keine brennenden Augen oder Atemreizungen – eine sanftere Alternative, speziell im Alltag.
Hinweis: Nur in echter Notwehr einsetzen. Direkte Augen-Treffer vermeiden. Nicht gegen Unbeteiligte.
Später Feierabend, ÖV, dunkle Wege – ein Plus an Sicherheit, das in die Jackentasche passt.
Frühmorgens oder spätabends unterwegs? Schlumpf-Spray ist unauffällig und schnell zur Hand.
In Städten, Parkhäusern oder Tiefgaragen – markiert Täter sichtbar und hilft, Abstand zu schaffen.
| Inhalt | Lebensmittelfarbe (rot) auf Gel-Basis |
|---|---|
| Füllmenge | z. B. 20/40 ml (für ein bis mehrere Anwendungen geeignet) |
| Reichweite | ca. 3–4 m (je nach Wind & Umgebung) |
| Wirkprinzip | Sichtbare Markierung durch rotes Gel |
| Lagerung | Kühl & trocken lagern. Vor Sonne schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
| Hinweis | Gefahren- und Sicherheitshinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung): GEFAHR: Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C / 122°F aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Verfalldatum siehe Boden. |
In der Deutschland und Österreich ist das "Schlumpf-Spray" nach aktuellem Verständnis kein Waffen- oder Reizstoffsprühgerät, da keine Reizstoffe enthalten sind. Eine **Notwehrlage** bleibt jedoch entscheidend.
*Rechtslage kann sich ändern. Bitte beachte der Besonderheiten der Bundesländer & Kommunen und informiere dich vor dem Einsatz. Keine Rechtsberatung.
Nach heutigem Verständnis ja, da keine Reizstoffe enthalten sind. Entscheidend ist die Notwehrlage und ein verhältnismässiger Einsatz. Prüfe dennoch lokale Bestimmungen.
Mehrere Tage, je nach Hauttyp, Stoff und Reinigung. Auf Textilien kann die Entfernung schwieriger sein.
Die Reichweite kann durch Wind/Regenschauer sinken. Möglichst aus kurzer Distanz und mit Bedacht anwenden.
Die Formulierung basiert auf Lebensmittelfarbe und ist reizstofffrei. Direkte Augen-Treffer dennoch vermeiden. Bei Beschwerden Augen mit Wasser spülen und ärztlichen Rat einholen.
Ja, das Mitführen ist in der Regel nicht verboten. Grundsätzlich nur im Notfall benutzen. Auch wenn das Spray reizstofffrei ist: Bei Grossveranstaltungen (Konzerte, Fussball, Hockey usw.) gilt oft das Hausrecht der Veranstalter. Sprays aller Art können dort beim Einlass verboten oder konfisziert werden.
Markiert sichtbar. Wirkt sofort. Ohne Reizstoffe.
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